Auch von mir einen dickes Lob für die griffige Darstellung der Materie.
Weil das alles selbst für Gerichte und Verwaltung so einfach ist, beschäftigt sich jetzt auch der europäische Gerichtshof mit der ungleichen Besteuerung von Mietwagen und Taxen. Unser deutscher Bundesfinanzhof sandte einen Hilferuf nach Brüssel:
BFH Beschluss vom 10.07.2012 – XI R 39/10 (veröffentlicht am 10.10.2012)
Verfahren beim EuGH: C-454/12
Also: Gegen alle Bescheide vorsorglich Einspruch einlegen und den Ausgang abwarten. Eine risikolose Einspruchsrücknahme geht immer.